29. April 2002

N E W S

Sichtung in Mayen aufgeklärt

Aus dem Internet haben wir erfahren, dass die Sichtung zweier damals 13jähriger Jungen in Mayen am 11. März 1998 nochmals von Herrn Roland Gerhard (CENAP) untersucht worden ist. (Bild 6.72 im UFO-Bild-Katalog in Unidentifizierte Flugobjekte über Europa, I. v. Ludwiger, München: Herbig, 1999)

Dabei soll sich herausgestellt haben, dass das fragliche Objekt ein kleines Flugzeug gewesen ist. MUFON-CES hatte 1998 einen kurzen Videoclip von den Zeugen erhalten und versucht, Einzelheiten darauf zu fixieren. Da die Aufnahmen ohne Stativ gemacht worden waren, war ein Analyse ohne größeren Aufwand für uns nicht möglich. Wir sprachen am Telefon mit einem der Zeugen und mit dessen Vater und erhielten von beiden Jungen ein Protokoll mit den Angaben, auf dem die Zeugen mit Unterschrift versicherten, dass diese der Wahrheit entsprachen.

Nach den damals gemachten Angaben über das Objekt und die Beobachtungsumstände konnten wir die Erscheinung nicht erklären. Eine Recherche bei benachbarten Flughäfen unterblieb, weil kein Detail mit einem Flugzeug übereingestimmt hat. Die Details waren: Form („oval mit Kuppel“), Farbe („silbern“), scheinbare Größe (0,8 cm, was einem etwas geringeren Monddurchmesser entspricht), Geräusch („lautlos“), Sichtungsdauer (5 Minuten ± 1 Minute), Flughöhe (45°), Flugbahn (Geradeausflug von SO nach NW), Sichtungszeit (17:30 Uhr bei wolkenlosem Himmel), Verschwinden des Objekts („einfach verschwunden“), Empfindungen bei der Beobachtung („Aufregung, komisches Gefühl in der Magengegend“).

Die Schilderung wurde nicht angezweifelt, weil uns der Vater eines der Jungen deren Glaubwürdigkeit schriftlich versichert hatte, und weil ein Video (trotz miserabler Qualität) scheinbar etwas anderes als ein Flugzeug zeigte, das die Zeugen sogar von der ESA prüfen lassen wollten. Wir behandelten den Fall als unidentifiziert und versahen ihn mit dem „Zuverlässigkeitsindex“, mit dem wir die Qualität des Berichtes kennzeichnen. Keinesfalls wird damit eine Aussage über die Strangeness oder „Wahrscheinlichkeit für ein UFO“ angegeben, wie das CENAP behauptet („UFOlogische ‚Wissenschaftler’ stuften Flugzeug als hochwertiges echtes UFO ein“). Statt dessen gehen nur die Anzahl und die geschätzte Glaubwürdigkeit der Zeugen, die Qualität des Rechercheurs sowie das beigefügte Beweismaterial - ausgedrückt durch Gewichtszahlen - in den Index ein, und nicht die Strangeness!

Einer der Zeugen, Herr Sebastian K., hat Herrn Roland Gerhard den Videofilm zur Prüfung übergeben, und dieser hat herausgefunden, dass das Objekt ein Flugzeug gewesen sein muss. Wir fragten daraufhin den Zeugen Stephan M. nach seiner Meinung und erfuhren, dass sich Herr K. nicht mit ihm in Verbindung gesetzt hatte. Er war empört, dass der andere Zeuge ohne seine Zustimmung bzw. ohne ihn zu informieren einen CENAP-Untersucher mit einer Analyse beauftragt hatte. Als Herr M.  nach unserem Telefongespräch am 15. April 2002 mit dem Zeugen K. gesprochen hatte, teilte er uns über Herrn Gerhards Untersuchungen mit: „Letztlich gibt es keine Beweise für eine ordnungsgemäße Untersuchung...“ (durch CENAP).

Da  jedoch der Zeuge K. jetzt überzeugt ist, dass das Objekt damals ein Flugzeug gewesen sein könnte, und da uns Herr M. ebenfalls mitteilte: „Um ehrlich zu sein kann ich selbst nicht mehr ausschließen, dass es sich in der Tat um ein Flugzeug handelt, obwohl der Flugwinkel sehr verdächtig erscheint und auch die Geschwindigkeit nicht dafür spricht...“ behandeln wir den mit 98% Zuverlässigkeit bewerteten Mayen-Fall nun als identifiziert.

Wir freuen uns über jeden Fall, der sich aufklären lässt, was bei den vielen Hunderten von uns nicht zu identifizierenden Fällen leider sehr selten vorkommt.

Übrigens ist die Erscheinung im „Greifswald-Fall“ noch immer nicht seriös identifiziert worden. Herr Werner Walter (CENAP) konnte noch immer niemanden benennen, der 1990 für das angebliche Verschießen von Leuchtmunition verantwortlich oder der dabei anwesend war, obwohl Herr Walter diese Erklärung öffentlich überall anbietet. Die von uns vor 2 Jahren für die Nennung von Zeugen ausgesetzten 1.500 Euro bieten wir weiterhin jedem Untersucher an, der uns die Namen der am Abschuss beteiligten Zeugen angeben kann.

Bemerkung zum Zuverlässigkeitsindex: dieser dient dazu, Fachkollegen ein gewisses Vertrauen in die Berichte setzen zu lassen. Der Index ist ein relativer Faktor zum Vergleich mit Berichten befreundeter Forscher im Ausland, die diesen Index z.T. (beispielsweise Olson) ebenfalls benutzen. Der Wert 50% bedeutet beispielsweise: schlecht bestätigter Bericht, da aus 2. Hand; 75%  steht für einen Bericht mit einem einzigen Zeugen; bei 90% handelt es sich grob gesprochen um einen Bericht mit mehreren Zeugen. Natürlich gehen noch die oben angegebenen Parameter ein. Berichte mit dem Index 98% sind bereits sehr zuverlässig. Exzellente Fälle werden mit besser als 99% angegeben.
 

Dipl.-Phys. Illobrand von Ludwiger
Vorsitzender
MUFON-CES